I. Gegenstand und Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Beratungsverträge und sonstige Dienstleistungen von Sabella Training und Consulting – Inh. Evelyn
Sabella - Anwendung.
Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass
ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von Sabella Training
und Consulting schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden ausdrücklich widersprochen worden ist.
II. Inhalt des Auftrages
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Beratungsleistungen bzw. Trainingsinhalte werden in den einzelnen schriftlichen Vereinbarungen der
Vertragsparteien geregelt. Die Sabella Training und Consulting kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichten sachverständiger Dritter bedienen.
III. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
Sämtliche von der Sabella Training und Consulting angefertigten Entwürfe, Konzepte, Ideen, Werke etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke. Sämtliche Leistungen der Sabella Training und Consulting dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung der Sabella Training und Consulting über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck.
Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über.
IV. Geheimhaltung
Die Sabella Training und Consulting verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind.
V. Vergütung
Soweit ein Festhonorar nicht vereinbart ist, wird auf der Grundlage der aktuell gültigen Tagessätze der Sabella Training und Consulting nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Auslagen trägt der Kunde. Für Tagesspesen und Fahrten mit dem PKW gelten die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Sabella Training und Consulting. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder
rechtskräftig festgestellt sind.
VI. Fremdkosten
Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier u. ä., sind der Sabella Training und
Consulting gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde. Die Sabella Training und Consulting ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.
VII. Sicherung der Leistung
Die beauftragten Leistungen können nicht storniert werden. Feste Termine zur Durchführung der beauftragten Leistung müssen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach
Auftragserteilung vereinbart und durchgeführt werden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht fristgemäß nach, wird ihm 100% des Honorars in Rechnung gestellt. Kann ein vereinbarter
Termin zur Erbringung der Leistung durch die Sabella Training und Consulting wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Sabella Training und Consulting nicht zu vertretenden
Umständen nicht eingehalten werden, ist die Sabella Training und Consulting unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin
nachzuholen oder diese durch einen anderen Mitarbeiter zu erbringen. Wenn der Auftraggeber einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, so
gilt folgende Regelung: Bei einer Verschiebung in dem Zeitraum von 4 bis 2 Monaten vor dem vereinbarten Termin zur Durchführung der Dienstleistung werden 50 %, danach 100 % des Honorars zuzüglich
eventuell anfallender Fremdkosten als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
VIII. Haftung
Für Schäden aller Art, welche vorsätzlich oder grob fahrlässig, in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch einfach fahrlässig, durch den
Auftraggeber herbeigeführt werden, haftet dieser unbeschränkt. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Einhaltung für das Erreichen des Vertragszwecks von erkennbar besonderer
Bedeutung ist, wird die Haftung von Sabella Training und Consulting auf die vertragstypisch vorhersehbaren unmittelbaren Schäden beschränkt. In diesen Fällen ist die Haftung von Sabella Training und
Consulting, gleich aus welchem Rechtsgrund, zudem pro Schadensfall und Jahr auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt. Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigter zu
verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Sofern der Kunde eine Höheversicherung durch einen
Haftpflichtversicherer wünscht, hat der Kunde darauf hinzuweisen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist. Die Prüfung von Rechtsfragen,
insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe der Sabella Training und Consulting. Die Sabella Training und Consulting haftet deshalb nicht für die
rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Wird die Sabella Training und Consulting von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des
Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Sabella Training und Consulting von der Haftung frei.
IX. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Klagenfurt, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsabschluss seinen
Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Unwirksamkeit einzelner
Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Vertragsauslegung zu ersetzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist auch auf
Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.